Nach § 9 LuftSiG sind die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen bei der Abfertigung von Fluggästen und der Behandlung von Post, Gepäck, Fracht und Versorgungsgütern durchzuführen.

Des Weiteren sind sie verpflichtet die ihnen auf einem Verkehrsflughafen überlassenen Bereiche und Räume in dem nicht allgemein zugänglichen Teil des Flughafens vor unberechtigtem Zugang zu sichern und den Zugang nur berechtigten Personen zu gestatten. Auch hier leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Dienstleister einen entscheidenden Beitrag zu einem sicheren Luftverkehr. Insbesondere im Hinblick auf sich ändernde Gesetzeslagen und sicherheitsrelevante Vorkommnisse bieten sie Luftfahrtunternehmen speziell ausgebildetes Personal und umfangreiches Expertenwissen. Als Spezialisten für Luftsicherheit legen private Dienstleister vor allem Wert auf eine sorgfältige und gewissenhafte Ausführung ihrer Aufgaben. Sie verbinden die Dienstleistungen zunehmend mit einem serviceorientierten Vorgehen, zeigen Verständnis für das Geschäft, die Marken und Philosophien der weltweit agierenden Unternehmen.

Die Dienstleistungen finden im sensiblen Sicherheitsbereich eines Flughafens statt - auf dem Vorfeld oder im Flugzeug. Strenge Zugangsvoraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeiten sichern hier gleichzeitig ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Qualität. Die Kontrolle von Luftfracht, Post und Warenpaketen kann in überlassenen Bereichen eines Flughafens oder öffentlich zugänglichen Frachthallen stattfinden und als Teil der „sicheren Lieferkette“ mit Auflagen versehen werden. Grundsätzlich tragen die Luftfahrtunternehmen die Verantwortung und dürfen nur kontrollierte Fracht entgegennehmen. Die dort eingesetzten Mitarbeiter führen Röntgenkontrollen von Frachtgut, Post und Warenpaketen durch, nehmen manuelle Kontrollen vor, kontrollieren mit ETD-Geräten oder Sprengstoffspürhunden, erledigen Flugzeug- bzw. Kabinendurchsuchungen und Flugzeugversiegelungen, sichern abgestellte Flugzeuge vor unberechtigtem Zugang, führen Zugangskontrollen zum Luftfahrzeug und Kontrollen von Bordvorräten und Versiegelung durch.

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