Pressemitteilung des BDLS 19 / 2024
Berlin – Der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen hat erstmals zwei Mitgliedsunternehmen aus dem Verband ausgeschlossen. Die Vertreter der Mitgliedsunternehmen haben im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Juni 2024 den Ausschluss der ESA Luftsicherheit GmbH sowie ESA-Security Aviation GmbH & Co KG, aufgrund ausgebliebener Beitragszahlungen, beschlossen.
Der BDLS kritisierte das Vorgehen der beiden Unternehmen bereits nach Medienberichten über finanzielle Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Lohnzahlungen an Beschäftigte. „Aufgrund uns gegenüber weiterhin ausgebliebenen Zahlungen wurde heute der Ausschluss der beiden Unternehmen aus dem Verband beschlossen. Wir bedauern, dass es zu diesem - bisher glücklicherweise einmaligen Vorfall - gekommen ist.“, so BDLS-Präsident Alexander Borgschulze.
ESA Luftsicherheit GmbH und ESA-Security Aviation GmbH & Co KG haben im Zuge der finanziellen Unregelmäßigkeiten bereits mehrere Aufträge an Flughäfen verloren. Der Verband und seine Mitgliedsunternehmen sind mit den Auftraggebern an den betroffenen Flughäfen im Austausch, um die Übergänge bzw. Übernahmen der Aufträge durch andere Luftsicherheitsunternehmen so reibungslos wie möglich zu gestalten. „Die Übernahme eines außerordentlich gekündigten Auftrags bringt leider sowohl für die Auftraggeber als auch für das Unternehmen, das einen solchen Auftrag übernimmt, einige Herausforderungen – wie beispielsweise die Klärung der Übernahme noch ausstehender Verbindlichkeiten des vorherigen Unternehmens - mit sich“, so Borgschulze.
Brancheninformationen (www.bdls.aero)
Die Luftsicherheitsunternehmen an den Verkehrsflughäfen in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 25.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 20223 lag der geschätzte Umsatz der Branche bei 1,34 Mrd. Euro. Die im BDLS organisierten Unternehmen haben mit ca. 961 Mio. Euro einen Anteil von fast 71 % am Markt. Sie beschäftigen rund 14.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Bereichen §§ 5, 8, 9 und 9a LuftSiG sowie Servicedienstleistungen.