Die Mitglieder des BDLS erkennen alle zum Zeitpunkt der Gründung des Bundesverbandes geltenden, vom Fachverband Aviation im BDSW abgeschlossenen, Tarifverträge an und treten in die hieraus resultierenden Rechte und Pflichten ein, sofern sich die Bestimmungen der genannten Tarifverträge auf die Dienstleistungen der §§ 5, 8, 9 und 9a LuftSiG sowie Service- und Fluggastdienste an Verkehrsflughäfen beziehen und solange diese Tarifverträge nicht gekündigt wurden oder durch entsprechende tarifliche Regelungen des BDLS ersetzt werden.


Tarifverträge (bundesweit)

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Durchschnittliches Monatsbruttoentgelt 2022 (Berlin)

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