Pressemitteilung des BDLS 01 / 23

Berlin – Seit gestern gibt es in Deutschland erneut einen Branchenmindestlohn für die Beschäftigten in der Luftsicherheit. „Die Tariflöhne, die wir mit den Gewerkschaften erarbeitet haben, sind damit von nun an Basis für die Löhne aller in unserer Branche tätigen Beschäftigten an den deutschen Verkehrsflughäfen – egal, ob sie in einem unserer Mitgliedsunternehmen angestellt sind oder nicht“, so BDLS-Präsident Udo Hansen. Erstmalig war im Jahr 2021 der Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Luftsicherheit unter den Schutz des Arbeitnehmerentsendegesetzes gestellt worden.

Der BDLS und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben sich gemeinsam dafür eingesetzt, dass ihr Tarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen sowie der Entwurf einer Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen über das sogenannte Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für alle in- wie auch ausländischen Arbeitgeber zwingend einzuhalten ist. „Für die Beschäftigten bedeutet dies, dass sie nun alle einen Anspruch auf den Tariflohn haben - unabhängig von einer Mitgliedschaft des Arbeitgebers im Verband,“, so Hansen weiter.
Das AEntG richtet sich nicht nur an Arbeitgeber, sondern auch an Auftraggeber, die Sicherheitsdienstleistungen an Verkehrsflughäfen vergeben. Der Zoll wird prüfen, ob der Auftraggeber an einer Mindestlohnunterschreitung „beteiligt“ war, wenn ein Sicherheitsdienstleister an Verkehrsflughäfen seinen Beschäftigten nicht den Branchenmindestlohn zahlt. An einer Unterschreitung kann sich der Auftraggeber dadurch beteiligen, dass er dem Sicherheitsdienstleister wissentlich oder durch fahrlässiges Nichtwissen den Zuschlag erteilt hat.

Für die Beschäftigten bedeutet dieser Branchenmindestlohn für 2023:

Beschäftigten der Entgeltgruppen II* steht ab dem 1.1.2023 ein Stundengrundlohn von 17,76 € bis 18,89 zu und ab dem 1.4.2023 zwischen 18,32 € und 19,49 €.

Für die Entgeltgruppe III** ergeben sich ab dem 1.1.2023 Stundenentgelte in Höhe von 16,33 € bis 17,19 € und ab dem 1.4.2023 zwischen 16,95 € und 17,84 €.

Für die Entgeltgruppe IV – qualifizierte Servicetätigkeiten - beträgt der Mindestlohn zukünftig in allen Bundesländern ab dem 1.1.2023 13,91 € und ab dem 1.4.2023 14,46 €.

Eine vollständige Übersicht der Tariflöhne finden Sie hier.


*Sicherheitsdienstleistungen gem. §§ 8,9 LuftSiG für Mitarbeiter mit entsprechender behördlicher Prüfung zur Luftsicherheitskontrolle gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 - bei entsprechender Tätigkeit
** Sicherheitsdienstleistungen gemäß §§ 8,9,9a LuftSiG mit Schulung nach Nr. 11.2.3.5 und bestandener Prüfung sowie Dokumentenkontrolle - bei entsprechender Tätigkeit)



Brancheninformationen (www.bdls.aero)
Die Luftsicherheitsunternehmen an den Verkehrsflughäfen in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 25.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2021 lag der Umsatz der Branche bei 848 Mio. Euro. Die im BDLS organisierten Unternehmen haben mit ca. 637 Mio. einen Anteil von fast 75 % am Markt. Sie beschäftigen rund 13.500 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Bereichen §§ 5, 8, 9 und 9a LuftSiG sowie Servicedienstleistungen. Darunter sind rund 8.000 als Luftsicherheitsassistentinnen und –assistenten, etwa 4.600 als Luftsicherheitskontrollkräfte und rund 1.200 mit Servicetätigkeiten.

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